Exmatrikulation
Ihre Exmatrikulation können Sie jederzeit im Studierendensekretariat beantragen. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen diesen beim Studierendensekretariat ein.
Möglich ist dies persönlich, per Post oder per E-Mail. Bitte drucken Sie hierzu den Antrag, füllen Sie ihn vollständig aus, scannen Sie diesen und fügen Sie ihn als Anhang der E-Mail an das Studierendensekretariat bei.
Bitte beachten Sie
Die Exmatrikulation kann auch von Amts wegen, das heißt von der RWTH Aachen aus ausgeführt werden. Dies passiert zum Beispiel dann, wenn Sie sich für ein Semester nicht zurückmelden.
Rückerstattung der Beiträge
Eine komplette Rückerstattung der Studierendenschafts- und Sozialbeiträge ist nur bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn auf Antrag unter Rückgabe des Semestertickets möglich.
Dieser Antrag wird auch verwendet, sofern Sie versehentlich zu viel eingezahlt haben oder bei Beitragserstattung aufgrund von Beurlaubungen.
Nach Vorlesungsbeginn kann lediglich eine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrags auf Antrag über den AStA der RWTH Aachen erfolgen.
Bitte fügen Sie dem Antrag das vom Studierendensekretariat entwertete Semesterticket bei.