Habilitationen

 

Die Habilitationsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften finden Sie hier.

Bitte unbedingt vor Abgabe der Unterlagen vorher Kontakt mit dem Dekanat aufnehmen!

Im Folgenden soll der Ablauf von Habilitationsverfahren beschrieben werden.

  1. Personen, die eine Habilitation in der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften anstreben, sollten rechtzeitig, d.h. mindestens ein halbes Jahr vor der Antragstellung, Kontakt zur zuständigen Fachgruppe aufnehmen, um sich der Fakultät und insbesondere der Fachgruppe vorzustellen.
  2. Zur Antragstellung sind die Habilitationsschrift und Unterlagen gemäß § 4 der Habilitationsordnung im Dekanat der Fakultät abzugeben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten dazu rechtzeitig Kontakt mit dem Dekanat aufnehmen.
  3. Sobald die vollständigen Unterlagen vorliegen, werden die Mitglieder der Habilitationskommission durch Übersendung des Lebenslaufs (incls. Publikationsliste) und Bekanntgabe der von der Fachgruppensprecherin bzw. dem Fachgruppensprecher vorgeschlagenen Berichter informiert. Die Habilitationsschrift liegt dann 4 Wochen zur Einsichtnahme im Dekanat aus.
  4. Geht kein Widerspruch ein, eröffnet der Dekan das Verfahren und fordert die Gutachten an. Es sind mindestens 3 Gutachten einzuholen, wovon eines intern und zwei extern sein müssen.
  5. Nach Eingang der Gutachten erfolgt der Umlauf der Arbeit innerhalb der Fakultät.
  6. Nach Rückgabe der Umläufe an das Dekanat wird in der folgenden Sitzung der Habilitationskommission über die Annahme der Arbeit abgestimmt. Die Kommission wählt eins unter drei von der Bewerberin/dem Bewerber vorgeschlagenen Themen für den wissenschaftlichen Vortrag mit Diskussion aus. Dieser Vortrag soll innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung stattfinden. Die Kommission bestimmt einen Berichterstatter für die 45-minütige studiengangsbezogene Lehrveranstaltung. Dafür ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuräumen.
  7. Auf der folgenden Sitzung der Habilitationskommission wird endgültig über die Habilitation und die venia legendi abgestimmt.